eTA für Kanada

    Ihre elektronische Reisegenehmigung für Kanada — unkompliziert beantragt durch unseren VIP-Service.

    Visumstyp

    eTA

    Gültigkeit

    5 Jahre oder bis Passablauf

    Max. Aufenthalt

    6 Monate pro Aufenthalt

    Einreise

    Mehrfacheinreise

    Unser VIP-Service

    Wir kümmern uns um alles — Sie müssen nur reisen.

    Zahlung per Rechnung nach Erfolg

    Kanada ist ein Traumziel für viele Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz — ob die Niagarafälle, die Rocky Mountains oder das kosmopolitische Toronto und Vancouver. Für die Einreise per Flugzeug benötigen DACH-Bürger eine eTA (Electronic Travel Authorization), die elektronisch mit dem Reisepass verknüpft wird. Diese Genehmigung ist bis zu 5 Jahre gültig und erlaubt Aufenthalte von bis zu 6 Monaten pro Einreise.

    Die eTA Kanada unterscheidet sich grundlegend von einem Visum: Sie ist einfacher zu beantragen, günstiger und wird in der Regel innerhalb weniger Minuten genehmigt. Wichtig zu wissen ist, dass die eTA ausschließlich für Flugreisen gilt — wer über den Landweg aus den USA einreist, benötigt keine eTA. Für Arbeit, Studium oder längere Aufenthalte müssen separate Genehmigungen beantragt werden.

    123visa.de vereinfacht den eTA-Antragsprozess für Sie: Wir prüfen Ihre Angaben sorgfältig, stellen den Antrag bei der kanadischen Einwanderungsbehörde IRCC und benachrichtigen Sie umgehend über die Genehmigung. Unser deutschsprachiger Service sorgt dafür, dass Ihr Antrag fehlerfrei eingereicht wird — so starten Sie entspannt in Ihr Kanada-Abenteuer.

    Welche Voraussetzungen brauche ich?

    • Gültiger Reisepass
    • Staatsangehörigkeit eines eTA-berechtigten Landes (DE, AT, CH)
    • Keine schweren Vorstrafen
    • Gute Gesundheit (keine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit)

    Welche Dokumente werden benötigt?

    • Gültiger Reisepass
    • E-Mail-Adresse
    • Kreditkarte für die Behördengebühr

    Wie funktioniert die Beantragung?

    1

    Bestellen Sie über unser einfaches Formular

    2

    Wir übernehmen die Antragstellung bei der kanadischen Einwanderungsbehörde IRCC

    3

    Ihre eTA wird meist innerhalb weniger Minuten bis maximal 72 Stunden genehmigt

    4

    Sie erhalten die Bestätigung per E-Mail — die eTA ist elektronisch mit Ihrem Pass verknüpft

    Was muss ich beachten?

    • Die eTA ist nur für Flugreisen erforderlich — bei Einreise über Land oder See gelten andere Regeln
    • Beantragen Sie die eTA vor dem Kauf Ihres Flugtickets
    • Die eTA gilt nicht für Arbeit oder Studium in Kanada

    Häufige Fragen: eTA Kanada

    Was ist eine eTA für Kanada?

    Die eTA (Electronic Travel Authorization) ist eine elektronische Reisegenehmigung, die Sie für Flugreisen nach Kanada benötigen. Sie wird elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft und ist bis zu 5 Jahre gültig.

    Brauche ich als Deutscher eine eTA für Kanada?

    Ja, deutsche Staatsbürger benötigen eine eTA, wenn sie per Flugzeug nach Kanada einreisen möchten. Bei Einreise über den Landweg (z. B. aus den USA) ist keine eTA erforderlich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung der eTA Kanada?

    Die eTA wird in den meisten Fällen innerhalb weniger Minuten genehmigt. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung bis zu 72 Stunden dauern. Wir empfehlen, den Antrag spätestens 72 Stunden vor Abflug zu stellen.

    Wie viel kostet die eTA Kanada?

    Die offizielle Behördengebühr beträgt 7 CAD. Über 123visa.de zahlen Sie zusätzlich eine Servicegebühr — dafür übernehmen wir die vollständige Antragstellung und Prüfung Ihrer Daten.

    Kann ich mit der eTA in Kanada arbeiten?

    Nein, die eTA berechtigt nur zu touristischen oder geschäftlichen Kurzaufenthalten. Für Arbeit oder Studium in Kanada benötigen Sie eine separate Arbeits- oder Studienerlaubnis.

    Wie lange darf ich mit der eTA in Kanada bleiben?

    Mit einer eTA dürfen Sie sich bis zu 6 Monate pro Aufenthalt in Kanada aufhalten. Die genaue erlaubte Aufenthaltsdauer wird vom Grenzbeamten bei der Einreise festgelegt.

    eTA für Kanada— nach Nationalität

    Informationen speziell zugeschnitten auf Ihre Staatsangehörigkeit:

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    Stand: März 2026 — Alle Angaben ohne Gewähr