e-Visum für die Türkei

    Ihr elektronisches Visum für die Türkei — in wenigen Minuten beantragt.

    Visumstyp

    e-Visum

    Gültigkeit

    6 Monate

    Max. Aufenthalt

    90 Tage innerhalb von 180 Tagen

    Einreise

    Mehrfacheinreise

    Unser VIP-Service

    Wir kümmern uns um alles — Sie müssen nur reisen.

    Zahlung per Rechnung nach Erfolg

    Die Türkei ist eines der meistbesuchten Reiseländer für DACH-Bürger — ob Badeurlaub an der türkischen Riviera, Kulturreise nach Istanbul oder Geschäftstermin in Ankara. Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Nationalität: Deutsche können für Kurzaufenthalte visumfrei einreisen, während Österreicher und bestimmte andere Nationalitäten ein e-Visum benötigen.

    Das türkische e-Visum ist eine unkomplizierte elektronische Einreisegenehmigung, die online beantragt und per E-Mail zugestellt wird. Es erlaubt Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen und ist 6 Monate gültig. Wer länger bleiben oder in der Türkei arbeiten möchte, benötigt ein Aufenthaltsvisum, das bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

    123visa.de bietet einen bequemen Antragsservice für Ihr Türkei e-Visum: Wir übernehmen die gesamte Antragstellung, prüfen Ihre Angaben auf Fehler und stellen sicher, dass Ihr e-Visum rechtzeitig vor der Abreise vorliegt. Besonders für österreichische Staatsbürger, die ein e-Visum zwingend benötigen, ist unser Service eine schnelle und zuverlässige Lösung.

    Welche Voraussetzungen brauche ich?

    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur für bestimmte Nationalitäten)
    • Einreisezweck: Tourismus oder Geschäft
    • Keine Einreiseverbote für die Türkei

    Welche Dokumente werden benötigt?

    • Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
    • E-Mail-Adresse
    • Kreditkarte für die Behördengebühr

    Wie funktioniert die Beantragung?

    1

    Bestellen Sie Ihr e-Visum über unser Formular

    2

    Wir stellen den Antrag beim türkischen Außenministerium

    3

    Genehmigung erfolgt meist innerhalb weniger Stunden

    4

    E-Visum wird per E-Mail zugestellt — bitte ausdrucken

    Was muss ich beachten?

    • Deutsche Staatsangehörige können auch visumfrei für bis zu 90 Tage einreisen
    • Österreicher benötigen ein e-Visum für die Türkei
    • Das e-Visum muss vor der Einreise vorliegen

    Häufige Fragen: e-Visum Türkei

    Brauche ich als Deutscher ein Visum für die Türkei?

    Deutsche Staatsangehörige können für touristische Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in die Türkei einreisen. Ein e-Visum ist optional, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen.

    Brauchen Österreicher ein Visum für die Türkei?

    Ja, österreichische Staatsbürger benötigen ein e-Visum für die Einreise in die Türkei. Dieses kann bequem online beantragt werden und wird meist innerhalb weniger Stunden genehmigt.

    Was kostet das e-Visum für die Türkei?

    Die Behördengebühr für das türkische e-Visum variiert je nach Nationalität. Über 123visa.de zahlen Sie eine transparente Servicegebühr, die die vollständige Antragstellung und Dokumentenprüfung beinhaltet.

    Kann ich mit dem Personalausweis in die Türkei einreisen?

    Deutsche Staatsbürger können mit einem gültigen Personalausweis in die Türkei einreisen. Allerdings empfehlen wir die Einreise mit dem Reisepass, da es bei Inlandsflügen und Hotelregistrierungen mit dem Personalausweis zu Problemen kommen kann.

    Wie lange ist das e-Visum Türkei gültig?

    Das e-Visum für die Türkei ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie sich insgesamt bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Türkei aufhalten.

    Kann ich mein Türkei-Visum verlängern?

    Eine Verlängerung des touristischen Aufenthalts ist bei der türkischen Ausländerbehörde (Göç İdaresi) vor Ort möglich. Die Beantragung sollte vor Ablauf des erlaubten Aufenthalts erfolgen.

    e-Visum für Türkei— nach Nationalität

    Informationen speziell zugeschnitten auf Ihre Staatsangehörigkeit:

    Bereit für Türkei?

    Starten Sie jetzt Ihren Antrag — wir kümmern uns um den Rest.

    Stand: März 2026 — Alle Angaben ohne Gewähr